Soziale Hilfen
SH3: Finanzielle Hilfen
Kindesunterhalt / Unterhaltsvorschuss
Kostenlose Beratung für alleinerziehende Elternteile
Veranstalter: Jugendamt Rheinbach - Beistandschaften
Leitung / Ansprechpartner: Herr Juchem oder Frau Gehrt
Aachener Str. 16
, 53359
Rheinbach
Telefon: Herr Juchem (02226) 917-605, Frau Gehrt (02226) 917-601
Mail: jugendamt@stadt-rheinbach.de
Homepage: www.rheinbach.de/cms121/bfjs/artikel/2010-12-21_beistandschaft_jugendamt_neu.shtml
Öffnungszeiten
Mo, Di und Do 8:00 bis 16:30 Uhr
Fr von 8:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Angebote – Leistungen
Ihr Beistand:
Für alles, was sich um das Thema Vaterschaft, elterliche Sorge und Unterhalt dreht, sind die Beistände kompetente Ansprechpartner im Jugendamt. Alle Beratungen und Tätigkeiten sind kostenlos.
- Allgemeine Fragen im Bereich Unterhalt und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.
- Nicht miteinander verheiratete Eltern können im Jugendamt die sogenannte Sorgeerklärung abgegeben. Mit dieser wird ermöglicht, dass der nicht verheiratete Vater die elterliche Sorge für das Kind in gleicher Weise wie die Mutter wahrnehmen kann (sogenanntes gemeinsames Sorgerecht).
- Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, kann im Jugendamt die Vaterschaft anerkannt werden. Die notwendigen Beurkundungen werden hier vorgenommen.
- Aber auch, wenn die Vaterschaft nicht festgestellt ist, unterstützt das Jugendamt die Mutter bei der Feststellung und hilft auch, falls notwendig, im gerichtlichen Verfahren. Hierfür können Sie dann eine sogenannte Beistandschaft beantragen. Dieses freiwillige Angebot des Jugendamtes berechtigt den Beistand in Vertretung für das Kind außergerichtlich und gerichtlich rechtskräftig für das Kind zu handeln. So wie man es von den Vertretungsermächtigungen bei Rechtsanwälten kennt. Der Beistand ist in diesem Falle auch in der Lage, Unterhaltsansprüche des Kindes gerichtlich durchzusetzen.
rheinbach.frühehilfen.info 2024/04/25 22:16:43.389044 UTC